VERWALTUNGSRAT / VERWALTUNG VON PRIVATGESELLSCHAFTEN

SLB Entreprises bietet interessierten Unternehmen die Möglichkeit an, eine Person mit einem Verwaltungsrats-Mandat zu betrauen, damit diese durch uns in die genannte Funktion delegiert wird.

Die durch SLB Entreprises zu delegierende Person muss die Kriterien der Geschäftstüchtigkeit erfüllen und im Besitz eines Anwaltspatents sein.

Das Mandat selbst wird mit dem betreffenden Klienten von Fall zu Fall besprochen.

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